Barrierefreiheitserklärung für die Website www.paulandshark.com
Diese Erklärung wurde am 6. November 2025 verfasst und zuletzt am 1. September 2026 aktualisiert.
Der Inhalt kann auch mit Screenreadern wie NVDA für Windows und VoiceOver für iOS vorgelesen werden. Alternativ kann die Funktion „Seite vorlesen“ im UserWay PRO-Barrierefreiheits-Widget aktiviert werden.
Dama S.P.A. verpflichtet sich, die Zugänglichkeit der Website www.paulandshark.com gemäß dem italienischen Gesetzesdekret vom 27. Mai 2022, Nr. 82, zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2019/882 sicherzustellen.
Dama S.P.A. betrachtet es als eine kollektive moralische Pflicht, allen Menschen den Zugang zu Informationen, Produkten oder Dienstleistungen ohne Hindernisse oder Barrieren zu ermöglichen, damit jeder in Würde, Gleichheit und Selbstständigkeit leben kann. Daher wurden Ressourcen investiert, um die Website benutzerfreundlicher und zugänglicher zu machen – auch für Menschen mit Behinderungen.
Gemäß dem Gesetzesdekret 82/2022 werden folgende Informationen bereitgestellt:
1. Angaben zur Bewertung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen sowie zu den anwendbaren Kriterien;
2. allgemeine Beschreibung des Dienstes in barrierefreien Formaten;
3. Erläuterungen zum Verständnis der Funktionsweise des Dienstes;
4. Beschreibung, wie die Anforderungen erfüllt werden;
5. Nachweise dafür, dass die Bereitstellung und Überwachung des Dienstes die Einhaltung sicherstellen;
6. Unterstützung und Meldung möglicher Barrieren.
1. Barrierefreiheitsanforderungen und anwendbare Kriterien
Die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit sind im Gesetzesdekret vom 27. Mai 2022, Nr. 82, festgelegt („Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 …“). Für die technischen Aspekte wird auf die Norm UNI EN 301549 verwiesen.
Die Konformität der Website wird insbesondere anhand der Kapitel 9 „Web“ und 10 „Nicht-Web-Inhalte“ geprüft, die sich auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level A+AA, beziehen.
Die vier Grundprinzipien digitaler Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.1:
- Wahrnehmbar – Inhalte werden klar und verständlich präsentiert.
- Bedienbar – Die Benutzeroberfläche ist für alle leicht navigierbar.
- Verständlich – Informationen und Vorgänge sind intuitiv und leicht nachvollziehbar.
- Robust – Die Website ist kompatibel mit gängigen assistiven Technologien.
Auf Grundlage der Norm UNI EN 301549, die 50 Erfolgskriterien für barrierefreie Websites definiert, wurden technische Analysen durchgeführt. Diese umfassen textuelle und nicht-textuelle Inhalte, herunterladbare Dokumente und Formulare sowie bidirektionale Interaktionen (z. B. digitale Formulare, Authentifizierung, Identifikation und Zahlung).
Vom Gesetz ausgenommene Bereiche
Gemäß Art. 1, Abs. 5 des Gesetzesdekrets Nr. 82/2022 gelten die Anforderungen nicht für:
- vor dem 28. Juni 2025 veröffentlichte, zeitbasierte Medien;
- Office-Dateiformate, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden;
- Karten und Online-Kartendienste, sofern wesentliche Navigationsinformationen barrierefrei bereitgestellt werden;
- Inhalte Dritter, die nicht finanziert, entwickelt oder kontrolliert werden;
- Website- und App-Inhalte, die Archivcharakter haben (keine Aktualisierung nach dem 28. Juni 2025).
2. Allgemeine Beschreibung des Dienstes
Diese Website richtet sich an Endverbraucher und bietet einen Verkaufsservice für die Marke Paul&Shark. Nutzer können Produkte entdecken, auswählen und kaufen.
Sie können Filter verwenden, Artikel zum Warenkorb oder zur Wunschliste hinzufügen, ein persönliches Konto anlegen, Bestellungen und Rücksendungen verwalten und persönliche Daten aktualisieren.
Außerdem bietet die Website Informationen über die Marke, einen Store Locator, Newsletter-Anmeldung, Kundenservice-Kontakt und Firmeninformationen.
3. Funktionsweise des Dienstes
Die Website ist über Desktop-Geräte, Tablets und Smartphones sowie über gängige moderne Browser zugänglich und wird in mehreren Sprachen angeboten.
Die Navigation ist intuitiv gestaltet und erfolgt über ein Hauptmenü mit direktem Zugriff auf die wichtigsten Bereiche.
Zu den wichtigsten Funktionen gehören:
Produkte ansehen
Produkte zu Favoriten hinzufügen
Einkäufe tätigen
Zugang zum persönlichen Bereich
Rücksendungen anfordern
Produkte über die Suchleiste finden
Filter zur Verfeinerung der Suche nutzen
Kontaktformular ausfüllen
Kundenservice/FAQ konsultieren
Newsletter abonnieren
Informationen über das Unternehmen abrufen
Geschäfte über den Store Locator suchen
4. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Dama S.P.A. hat Maßnahmen umgesetzt, um die Website zugänglich und kompatibel mit assistiven Technologien zu machen.
Ein technischer Bericht identifizierte notwendige Verbesserungen, die anschließend umgesetzt wurden.
Umgesetzte Barrierefreiheitsfunktionen:
- Kompatibilität mit assistiven Technologien (z. B. NVDA, JAWS)
- Tastaturnavigation
- ausreichende Farbkontraste
- Textalternativen für grafische/multimediale Inhalte
- Zoom- und Textvergrößerungsfunktionen
- Untertitel und Transkriptionen
- Kontrolle von Animationen / reduzierten Bewegungen
- klar beschriftete Formulare und Eingabefelder
ARIA-Attribute unterstützen die Interaktion für Screenreader, dynamische Inhalte, komplexe Komponenten und Tastaturnavigation.
Der integrierte UserWay PRO-Widget verbessert die Barrierefreiheit zusätzlich. Es bietet u. a.:
- Bildschirmleser
- Wörterbuch
- große Schrift
- Farbsättigungs- und Kontrastoptionen
- intelligente Kontraste
- Hervorhebung von Links
- Stopp von Animationen
- Text- und Zeilenabstand
- dyslexiefreundliche Schrift
- großer Cursor
- Tooltips
- Seitenstrukturansicht
Der Widget korrigiert außerdem zahlreiche Probleme in Echtzeit, ohne den Quellcode zu verändern.
4.1. Zusätzliche Anforderungen für E-Commerce-Dienste
Der Dienst stellt die Barrierefreiheit bei Identifikation, Sicherheit und Zahlungsprozessen sicher.
Die Website nutzt marktführende Zahlungsanbieter (American Express, Google Pay, Klarna, Mastercard, PayPal, Visa), die jeweils eigene Accessibility-Informationen bereitstellen.
Konformitätsstatus
Der Status wurde anhand der AgID-Richtlinien und einer technischen Prüfung bewertet:
Die Website ist teilweise konform mit Anhang A der Norm UNI CEI EN 301549 aufgrund folgender Punkte:
- einige Seiten entsprechen nicht vollständig Kapitel 9 „Web“;
- herunterladbare PDFs entsprechen nicht vollständig Kapitel 10;
- einige Inhalte sind nicht per Tastatur zugänglich;
- inkonsistente Fokusreihenfolge;
- Links kommunizieren ihren Zweck nicht eindeutig;
- einige Tastaturfunktionen sind unvorhersehbar oder ohne Feedback;
- manche Inhalte reagieren nicht auf Nutzeraktionen;
- einige Elemente besitzen keine eindeutigen Attribute, was assistive Nutzung erschwert.
Die durch UserWay PRO korrigierten Probleme gelten als behoben.
5. Überwachung des Barrierefreiheitsprozesses
Dama S.P.A. hat einen strukturierten Prozess eingerichtet, inklusive:
- technischer Barrierefreiheitsanalyse (Gap-Analyse)
- Nutzertests mit assistiven Technologien
- Analyse externer Technologien und Plugins
- Berichte über Nicht-Konformitäten
- Korrekturen im Code und durch UserWay
- Validierung der Korrekturen
- Erstellung öffentlicher Dokumentation
- interner Richtlinien zur Bearbeitung von Anfragen
Regelmäßige technische Überprüfungen sind vorgesehen.
6. Unterstützung und Meldung von Problemen
Bei Problemen mit dem Zugriff auf Inhalte oder Funktionen können Nutzer:
Eine E-Mail an cs@paulshark.it senden
Das Formular unter Kontaktieren Sie uns
Bitte angeben:
- Vor- und Nachname
- URL / Bereich der gemeldeten Seite
- kurze Problembeschreibung
- verwendete Tools (Betriebssystem, Browser, assistive Technologie)
- Verbesserungsvorschläge
Meldungen werden so schnell wie möglich bearbeitet und tragen zur kontinuierlichen Verbesserung der Zugänglichkeit bei.